Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Leistungsbedingungen für Service

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Klangmeister Audiolabor und Audio-Services GmbH abgeschlossenen Serviceaufträge. Hiervon ab­weichende Vertrags­bedin­g­un­gen des Auftraggebers sind un­wirk­sam und be­dürfen nicht des schrift­lichen Widerspruches. An­derer­seits können an­dere Ge­schäfts­bedingungen im gegenseitigen Ein­ver­neh­men ver­einbart wer­den, die bedürfen dann aber der schrift­lichen Be­stä­ti­gung. Änderungen dieser AGBs werden so­fort im Internet unter www.klangmeister.de veröffentlicht und kom­men 4 Wochen nach der Veröffentlichung allgemein zur An­wendung. Es ist gestattet, sich die AGBs aus dem Internet herunterzuladen und aus­zu­druk­ken. Für die durch das Internet über E-mail zustande ge­kommene auch in­ter­na­tio­nale Service­aufträge gelten auto­ma­tisch auch die­se AGBs, auf die wir in unseren Mail­be­stätigungen ausdrücklich hin­weisen.

 

Auftragsauslegung und Fehlerangaben

Der Auftrag wird schriftlich festgehalten, es wird genau definiert, was zu tun ist und welche Kosten dem Auftraggeber entstehen, soweit es sich um ei­nen Service handelt, der mit einem fes­ten Preis aus­ge­wie­sen ist. Sollten sich bei der Servicedurchführung weitere Probleme he­raus­stellen, deren Behebung für den er­folg­reichen Service unabdingbar sind und den Servicepreis um mehr als 20% erhöhen, so ist dies dem Kunden vor der Service­er­le­di­gung bekannt zu geben, um das Einverständnis des Kunden ein­zu­holen. Für bei der Service­über­gabe unkalkulierbare Service­kos­ten kann ein kostenpflichtiger Kos­tenvoranschlag zu einem an­ge­mes­senen Ent­gelt erstellt werden, der bei der Service­durch­führung nur mit 1/3 in Rechnung gestellt wird. Nach einer fach­kundigen Eingangskontrolle kann auch eine Kosten­ober­grenze ver­einbart werden. Sollte die bei der Service­durch­führung nicht ein­gehalten werden können, so ist zwing­end das Einverständnis des Kunden zur weiteren Service­durch­führung einzuholen.

 

Kosten für nicht ausgeführte Aufträge

Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu be­le­gen­de Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird, weil: 1. Der beanstandete Fehler bei der Ü­ber­prü­fung nicht auftrat. 2. Ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu be­schaf­fen ist. 3. Der Auftrag während der Aus­füh­rung zurück ge­zo­gen wird. 4. Der Kunde bei einem vereinbarten Serviceobjekt-Prü­fungs­termin unentschuldigt nicht anwesend war.

 

Gewährleistung

Durchgeführte Servicearbeiten unterliegen einer sorgfältigen Funk­tions­ und Endkontrolle. Dadurch wird die einwandfreie Funk­tion des Ser­viceobjektes beim Verlassen der Service­werk­statt ge­währ­leistet. Funktionsbeeinträchtigungen durch Verpak­kungs­be­ein­flussung fal­len unter unsere Funktions­gewähr­leis­tung, d.h. un­se­re Gewähr­leis­tung bezieht sich auf einwandfreie Funktion des Serviceobjektes beim Kunden. Hiervon ausgenom­men sind der Mag­netklebebruch von Lautsprecherchassis und Funktions­be­ein­träch­tigungen durch unsachgemäßes Auspacken des Service­ob­jek­tes und Eingliederung in die lokale Konfi­gu­ra­tion beim Kunden.

Für Servicearbeiten beträgt die Gewährleistungsdauer 2 Jahre.

Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die tat­sächlich aus­ge­füh­rten Servicearbeiten, das dabei eingebaute Ma­terial und die daraus er­folgende Funktionsfähigkeit des Ser­vice­ob­jektes.

Fehler, Funk­tionsausfall oder Minderleistung, die auf Material- oder Her­stel­lungs­fehler beruhen, beheben wir kos­ten­los bzgl. Ma­te­rial und Ar­beit. Die Lautsprecher sind uns dafür anzuliefern oder Sie können unseren kosten­pflich­tigen Transportservice nutzen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Defekte, die auf un­sach­ge­mäßen Betrieb, Über­lastung oder fahrlässige Zerstörung zu­rück­zuführen sind. Außerdem erlöschen Gewähr­leistung und Ga­rantie vollständig, wenn der Kunde selb­ständig und ohne Rück­spra­che ei­gen­ver­ant­wort­lich Eingriffe an den vom Klang­mei­ster-Service vor­ge­nom­me­nen Ar­bei­ten vornimmt.

Für die im Außen­dienst durch­ge­füh­rten Reparaturarbeiten ent­fällt die Ge­währ­leistung, soweit die werkstattübliche Überprüfung des Re­pa­ra­tur­gegen­standes nicht möglich ist. Mängelrügen bzgl. durch­ge­führ­ter Service­leistungen sind unverzüglich nach Rück­er­halt des Ser­vice­ob­jektes dem Servicedienstleister an­zu­zei­gen. Spä­tere Re­kla­ma­tionen können leider nicht be­rück­sichtigt werden. Bei Ser­vice­rück­lieferung durch einen Logistik­dienstleister (DHL, UPS etc.) hat durch den Empfänger unver­züglich eine Ein­gangs­kontrolle zu er­fol­gen und evtl. Transport­schäden sind um­ge­hend, spä­tes­tens in­ner­halb von 3 Tagen dem Logistik­dienst­leister und dem Ver­sender an­zu­zeigen, um Fris­ten­verfall zu ver­mei­den. Bei Un­klar­heiten ist vom Logistik­dienst­leister ein Gut­achter zu ver­langen. Bei der Rücksen­dung von uns sind alle Sen­dungen au­to­matisch mit Euro 500,-- ver­sichert. Höhere Ver­sicherungen sind nach ge­gen­sei­ti­ger Ver­ein­ba­rung möglich.

 

Aufbewahrung

Die Serviceobjekte werden bei uns fachgerecht aufbewahrt. Bei Selbstabholung erfolgt die Aushändigung gegen Vorlage des Re­pa­ra­turscheines. Werden reparierte Objekte nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Information über die Fertigstellung ab­geholt, kann der Servicedienstleister ein angemessenes La­ger­geld ver­lang­en.

 

Pfandrecht des Servicedienstleisters

Der Servicedienstleister hat für seine Forderungen aus dem Ser­vice­vertrag ein Pfandrecht nach BGB § 647 an dem von ihm her­ge­stell­ten, verbesserten oder reparierten Serviceobjekten des Kunden, die für den angeführten Service in seinen Besitz gelangt sind.

Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung und Bezahlung, so gerät der Kunde mit der Abholung in Annahmeverzug.

Mit Verzugseintritt entfällt für den Servicedienstleister die Ver­pflichtung zur weiteren Aufbewahrung und des Weiteren jede Haf­tung für Beschädigung oder Verlust des Serviceobjektes .

Einen Monat vor Ablauf der Frist ist dem Kunden eine Verkaufs­ab­sicht zu­zu­senden. Der Ser­vice­dienst­leister ist berechtigt, nach Ab­lauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten das Serviceobjekt zum Ver­kaufs­wert zu ver­äußern. Etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Eine Preisliste über unsere Standardleistungen steht aktuell im Internet unter www.klangmeister.de.Unsere Preise gelten ab Be­triebs­sitz. Kosten für Verpackung, Ver­sich­erung und Transport wer­den gesondert berechnet.

Bezahlung von Servicerechnungen erfolgt per Vor­kasse oder in Bar bei Übergabe des Serviceobjekts. Etwaige Rechnungs­stel­lungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Nicht­zahlung be­fin­det sich der Kunde nach 30 Tagen auto­matisch im Zahlungsverzug. Lastschriftvollmachten werden nur er­fül­lungshalber angenommen. Zur Zahlung befrei­en­de Wirkung tritt dabei erst dann ein, wenn der Service­dienst­leister verlustfrei über den Rech­nungs­betrag ver­fügen kann.

Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser dem Rechnungssteller den Ver­zugs­scha­den nach § 288 BGB zu ersetzen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort ist ausschließlich der Betriebssitz des Ser­vice­dienst­leisters. Bei Kaufleuten ist auch der Gerichtsstand aus­schließ­lich der Betriebssitz des Servicedienstleisters.

Lemgo, August 2019